Germany - Steuerfrühstück: Anzeigepflicht bei Steuergestaltungen

Das Steuerfrühstück zum Thema "Anzeigepflicht bei Steuergestaltungen" wurde am 5. Dezember 2018 von Dr. Rainer Stadler und Dr. Elmar Bindl in München, sowie am 6. Dezember 2018 von Prof. Dr. Jens Blumenberg und Dr. Christian Hundeshagenin Frankfurt gehalten.

Mit dem Inkrafttreten der EU-Transparenz-Richtlinie am 25. Juni 2018 erreicht die Verschärfung der Tax Compliance Anforderungen einen neuen Höhepunkt. Erstmals werden Steuerpflichtige und ggf. auch ihre Berater verpflichtet, grenzüberschreitende Steuergestaltungen der Finanzverwaltung offenzulegen. Dies kann insbesondere auch Banken, Versicherungen, Industrieunternehmen und Fondssponsoren betreffen. Die Richtlinie ist bis Ende 2019 umzusetzen und ab dem 1. Juli 2020 erstmalig anzuwenden. Anzuzeigen sind dann rückwirkend auch Steuergestaltungen, die ab dem 25. Juni 2018 umgesetzt wurden. Parallel dazu arbeitet der deutsche Gesetzgeber an einer entsprechenden Anzeigepflicht für nationale Gestaltungen. Die Referenten diskutierten über praktische Anwendungsfragen der Neuregelungen.

Die Präsentation zu den Vorträgen finden Sie hier.