Germany - Steuerfrühstück zum Thema „Anzeigepflicht bei Steuergestaltungen“, 6. Dezember 2018 in Frankfurt
Anzeigepflicht bei SteuergestaltungenWir laden Sie herzlich zu unserem Steuerfrühstück ein. Mit dem Inkrafttreten der EU-Transparenz-Richtlinie am 25. Juni 2018 erreicht die Verschärfung der Tax Compliance Anforderungen einen neuen Höhepunkt. Erstmals werden Steuerpflichtige und ggf. auch ihre Berater verpflichtet, grenzüberschreitende Steuergestaltungen der Finanzverwaltung offenzulegen. Dies kann insbesondere auch Banken, Versicherungen, Industrieunternehmen und Fondssponsoren betreffen. Die Richtlinie ist bis Ende 2019 umzusetzen und ab dem 1. Juli 2020 erstmalig anzuwenden. Anzuzeigen sind dann rückwirkend auch Steuergestaltungen, die ab dem 25. Juni 2018 umgesetzt wurden. Parallel dazu arbeitet der deutsche Gesetzgeber an einer entsprechenden Anzeigepflicht für nationale Gestaltungen. Freuen Sie sich auf interessante Diskussionen mit unseren Linklaters Steuerexperten über praktische Anwendungsfragen der Neuregelungen.
Referenten: Prof. Dr. Jens Blumenberg, Dr. Christian Hundeshagen Wir freuen uns über Ihre Anmeldung über diesen Link. Ihr Linklaters Team
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Linklaters übernimmt die Pauschalversteuerung gem. § 37b EStG. |