Münchner Netzwerk Human Rights Compliance: Umgang mit Verdachtsmomenten

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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist seit wenigen Monaten in Kraft; Unternehmen sind damit grundsätzlich in der Verantwortung für ihre Lieferketten und den eigenen Geschäftsbereich. Im Rahmen unseres gemeinsam mit dem Konzernbereich Recht, Compliance & Versicherungen der TÜV SÜD AG ins Leben gerufenen „Münchner Netzwerks Human Rights Compliance“ möchten wir einen Beitrag zur Umsetzung des LkSG leisten und ein Forum zum Austausch für CSR- und Menschenrechtsbeauftragte sowie Compliance Officer und Syndikusrechtsanwälte von Unternehmen in und um München schaffen. Bei der nunmehr vierten Veranstaltung haben wir uns folgender Frage gewidmet: Wie gehen wir mit Verdachtsmomenten um?

Besteht der Verdacht auf Verstöße, stehen Unternehmen vor der Herausforderung, wie mit Verdachtsmeldungen am besten umzugehen ist. Welche Fallstricke gilt es im Rahmen interner Untersuchungen zu beachten? Welche Überprüfungen sind anzustoßen, wenn man Hinweise auf Sorgfaltspflichtenverstöße bei einem Lieferanten erhält? Und was ist zu tun, wenn das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine risikobasierte Kontrolle im Unternehmen durchführt? Diesen und weiteren Fragen sind Peter Birner von der Allianz SE und Dr. Kerstin Wilhelm gemeinsam aus Sicht der Praxis nachgegangen.

Referenten:
Peter Birner, Head of Investigation Unit German Desk/Chief Investigator, Allianz SE
Dr. Kerstin Wilhelm, Partnerin, Co-Head Crisis Management & Compliance, Linklaters LLP 

Moderation:
Dr. Kerstin Aust, Global Human Rights Officer, TÜV SÜD AG