Regulatorisches Frühstück

CRD VI-Umsetzung

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Nachdem das Gesetz zur Umsetzung der CRD VI in Deutschland lange erwartet wurde, hat der Ende August veröffentlichte BRUBEG-Referentenentwurf die letzte Runde zur Umsetzung des EU-Bankenpakets eingeläutet. Insbesondere bei internationalen Banken löste der Entwurf direkt eine intensive Diskussion über die zukünftigen Möglichkeiten des Marktzugangs in Deutschland aus – vor allem wegen der geplanten Neuregelungen für Zweigstellen von Instituten aus Drittstaaten bzw. der vorgesehenen Einschränkungen der Freistellungspraxis der BaFin.

Doch auch über die Marktzugangsfragen hinaus enthält der Entwurf zahlreiche weitere praxisrelevante Neuerungen. Zu den Schwerpunkten zählen die erweiterten Anforderungen an die Eignung der Mitglieder von Leitungsorganen und Inhabern von Schlüsselfunktionen, neue Vorgaben zur Geschäftsorganisation und zu internen Kontrollsystemen sowie die Pflichten zum Management von ESG-Risiken und die Einführung von Anforderungen an Transitionspläne im Kreditwesengesetz.

Wie zu erwarten ist, werfen die vorgesehenen Regeln in der Praxis Umsetzungs- und Auslegungsfragen auf. Wir möchten die zentralen Neuerungen und deren praktische Auswirkungen mit Ihnen beleuchten und werfen gegebenenfalls schon einen Blick auf den Regierungsentwurf.