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Germany - Finance kompakt - 26. Juli 2016

Newsletter des Fachbereichs Finance Germany:

  • Vorabentscheidung: EuGH erklärt Bail-in-Bestimmungen der Bankenmitteilung für rechtmäßig,
  • Zur Pflicht des Anlagevermittlers oder –beraters zu Aufklärung über Innenprovisionen von mehr als 15 %,
  • Zur außerordentlichen Kündigung von Schuldverschreibungen in der Krise des emittierenden Unternehmens,
  • Zur Anwendbarkeit der Business-Judgment-Rule für Entscheidungen von Vorständen einer gesetzlichen Krankenversicherung,
  • Zur Erhebung des Jahresbeitrags zum Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute
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