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Germany - Erwerbbarkeit von Wertpapieren durch Spezial-Investmentfonds nach dem InvStG 2018

Literaturhinweis zur Fachpublikation von Dr. Rainer Stadler und Florian Lechner in Der Betrieb (DB) 5/2017, 218 Nach Inkrafttreten des neuen Investmensteuergesetzes 2018 (InvStG 2018) am 01.01.2018 müssen Spezialfonds die Anlagebestimmungen des § 26 InvStG 2018 erfüllen, um aus steuerlicher Sicht als semi-transparente Spezial-Investmentfonds zu qualifizieren. Die neuen Bestimmungen entsprechen im Wesentlichen den Regelungen des § 1 Abs. 1b Satz 2 InvStG 2004. Jedoch wurden an einigen Stellen V