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Germany - IT-Sicherheitskatalog als Maßstab für Energieversorgungsnetzbetreiber

Literaturhinweis zur Fachpublikation von Dr. Ingemar Kartheuser in IT-Rechts-Berater (ITRB) 2018, 31 Urteilsanmerkung zu OLG Düsseldorf v. 19.07.2017 VI-3 Kart 109/16 [V] Der von der BNetzA veröffentlichte und auf § 11 Abs. 1a EnWG beruhende „Katalog von Sicherheitsanforderungen“ erfasst ungeachtet ihrer Größe und Sicherheitsrelevanz alle Energieversorgungsnetzbetreiber. Dies ist nicht ermessensfehlerhaft und verstößt auch nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG .