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Eingabehilfen

Germany - Abmahnbarkeit von DSGVO-Verstößen durch Mitbewerber

Literaturhinweis zur Fachpublikation von Dr. Ingemar Kartheuser in IT-Rechts-Berater (ITRB) 2018, 278. Mitbewerber können Verstöße gegen die DSGVO (hier gegen die Informationspflichten aus Art. 13) abmahnen und Unterlassung des Betreibens der Webseite mit der unvollständigen Datenschutzerklärung verlangen.