Images are still loading please cancel your preview and try again shortly.
Eingabehilfen

Germany - Fehlende Gebrauchseinräumung beim Softwareleasingvertrag

Literaturhinweis zur Fachpublikation von Dr. Ingemar Kartheuser in IT-Rechts-Berater (ITRB) 2019, 203. Falls nicht anders vereinbart, genügt bei einem Softwareleasingvertrag der Leasinggeber seiner Hauptleistungspflicht bereits dann, wenn er dem Leasingnehmer die Software auf einem Server bereitstellt und ihm den Zugang zu diesem eröffnet. Mit der Erfüllung dieser Pflicht wird die Sach- bzw. Gegenleistungsgefahr vertraglich auf den Leasingnehmer abgewälzt. Der Leasinggeber ist nicht gehalten,