Germany - Rien ne va plus Keine ruckwirkende Unterrichtung uber eine Einstellung gem 99 BetrVG
Germany - Rien ne va plus – Keine rückwirkende Unterrichtung über eine Einstellung gem. § 99 BetrVG
Literaturhinweis zur Fachpublikation von Dr. Patrick Flockenhaus in Betriebs-Berater (BB) 2019, 1920.
Im Rahmen des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen gem. § 99 Abs. 1 u. 3 BetrVG stellen sich immer wieder die Fragen, welche Anforderungen an die Unterrichtung durch den Arbeitgeber zu stellen sind, um die Frist des § 99 Abs. 1 S. 1 BetrVG in Gang zu setzen und was im bereits laufenden Verfahren gem. § 101 S. 1 BetrVG ggf. noch nachgeholt werden kann. Nun hatte
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