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Germany - Beendigung einer europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung bei Vereinigung aller Beteiligungen in einer Person

Volltext der Entscheidungsbesprechung von Kristina Klaaßen-Kaiser und Dr. Tobias Bünten zum Urteil des LG Neuruppin vom 26.4.2018 (Az.: 1 O 87/18) in Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht (GWR) 2019, 47. Vereinigen sich bei einer Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung alle Beteiligungen in einer Person, so bedarf es für die Auflösung der Vereinigung dennoch eines Auflösungsbeschlusses. (Leitsatz der Verfasser) Der Volltext des Artikels kann hier aufgerufen werden.