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Germany - Benchmark-Reform. Ein Überblick.

Seit dem 1. Januar 2018 findet die sog. Benchmark-Verordnung der EU („BMR“) Anwendung, die zum Ziel hat, die Genauigkeit und Integrität von Indizes sicherzustellen, die im Finanzmarkt der EU in bestimmten Bereichen als Referenzwert verwendet werden. Die BMR ist u.a. ein maßgeblicher Grund dafür, dass Arbeitsgruppen, Zentralbanken und Interessenverbände unter Hochdruck daran arbeiten, gemeinsam neue Referenzzinssätze zu entwickeln. In rechtlicher Hinsicht stellt die BMR Anforderungen – sowohl an