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Germany - Prüfungspflicht des Registergerichts bezüglich Erstellung und Unterzeichnung der GmbH-Gesellschafterliste durch Einreichungsberechtigte

Literaturhinweis zur Urteilsanmerkung von Kristina Klaaßen-Kaiser und Dr. Tobias Bünten in Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht (EWiR) 2019, 43. Die Prüfungspflicht des Registergerichts in Bezug auf eine GmbH-Gesellschafterliste schließt jedenfalls die Prüfung ein, ob die Liste von einem Einreichungsberechtigten erstellt und unterschrieben worden ist. Einreichungsberechtigt ist der im Register eingetragene Geschäftsführer.