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Germany - Zum DSGVO-Auskunftsanspruch des Arbeitnehmers gegen Arbeitgeber bei Geheimhaltungsinteressen Dritter

Literaturhinweis zur Fachpublikation von Dr. Timon Grau und Dr. Thomas Seidensticker in Entscheidungen zu Wirtschaftsrecht (EWiR) 2019, 443 Anmerkung zu LAG Stuttgart, Urteil vom 20.12.2018 – 17 Sa 11/18 Leitsätze der Verfasser: 1. Das Einsichtnahmerecht in die Personalakte nach § 83 BetrVG bezieht sich grundsätzlich auf sämtliche Unterlagen, die mit dem Arbeitsverhältnis in einem inneren Zusammenhang stehen. Es kann beschränkt sein, soweit durch die Einsichtnahme eine laufende interne U