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Germany - Darlegungslast des faktischen Geschäftsführers für Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns (§ 43 Abs. 2 GmbHG)

Literaturhinweis zur Fachpublikation von Dr. Geesa de Vries in Entscheidungen zu Wirtschaftsrecht (EWiR) 2019, 361 Anmerkung zu OLG München, Urteil vom 23.01.2019 – 7 U 2822/17 Wird vom entscheidenden Gericht eine faktische Geschäftsführerstellung bejaht, muss der (faktische) Geschäftsführer im Falle von ihm angewiesenen Überweisungen vom Konto der Gesellschaft auf eine von ihm persönlich an einem anderen Unternehmen gehaltene Einlage sowie auf sein Privatkonto darlegen und beweisen, dass sein