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Germany - Löschungsansprüche gegen Suchmaschinenbetreiber bei potenzieller Schmähkritik

Literaturhinweis zur Fachpublikation von Dr. Ingemar Kartheuser in IT-Rechts-Berater (ITRB) 2019, 157 Anmerkung zu OLG Dresden, Urteil vom 07.01.2019 4 W 1149/18 Suchmaschinenbetreiber sind nur zur Löschung von Suchergebnissen verpflichtet, wenn eine Rechtsverletzung für sie offensichtlich und auf den ersten Blick klar erkennbar ist. Dies ist zu verneinen, wenn ein Bezug zu einer sachlichen Auseinandersetzung besteht, eine Schmähkritik also nicht vorliegt. Die Beweislastumkehr des § 823 Abs. 2