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Germany - Zur Anhörung vor einer außerordentlichen Kündigung bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Volltext der Fachpublikation von Dr. Katharina Fischer in Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht (GWR) 2019, 428 Anmerkung zu BAG, Urteil vom 27.6.2019 – 2 ABR 2/19 (LAG Mecklenburg-Vorpommern) Leitsätze des Gerichts (verkürzt): 1. Soll vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung der Kündigungsgegner angehört werden, muss dies grundsätzlich innerhalb einer Woche nach Bekanntwerden von Anhaltspunkten für den Kündigungssachverhalt geschehen. 2. Ausnahmsweise darf der Kündigungsgegner