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Germany - Zur Altersdiskriminierung durch Spätehenklausel für Hinterbliebenenversorgung in Versorgungsordnung

Literaturhinweis zur Urteilsanmerkung von Dr. Patrick Flockenhaus in Entscheidungen zu Wirtschaftsrecht (EWiR) 2019, 635. Leitsatz des Gerichts: Eine Spätehenklausel, die eine Hinterbliebenenversorgung ausschließt, wenn die Ehe nach Vollendung des 62. Lebensjahres des Arbeitnehmers geschlossen wurde, benachteiligt den Arbeitnehmer nach §§ 1, 3 Abs. 1 Satz 1 AGG unzulässig wegen des Alters, wenn die festgelegte Altersgrenze keinem betriebsrentenrechtlichen Strukturprinzip folgt.