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Germany - Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie – ARUG II

Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/828 zur Änderung der Aktionärsrechterichtlinie (2007/36/EG). Durch diese Änderungsrichtlinie wurden eine Reihe zusätzlicher Regelungen in die Aktionärsrechterichtlinie eingefügt, um die Mitwirkung der Aktionäre bei börsennotierten Gesellschaften zu verbessern und die grenzüberschreitende Information und Ausübung von Aktionärsrechten zu erleichtern.