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Germany - Zur Rechtsmissbräuchlichkeit eines Antrags auf Ermächtigung zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung

Literaturhinweis zur Urteilsanmerkung von Kristina Klaaßen-Kaiser und Dr. Tobias Bünten in Entscheidungen zu Wirtschaftsrecht (EWiR) 2019, 555. Leitsätze des Gerichts: 1. Der Antrag auf Ermächtigung zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung i. S. d. § 122 Abs. 1, 3 AktG ist rechtsmissbräuchlich, wenn dem Antragsteller ein Zuwarten bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung zugemutet werden kann. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die begehrte außerordentliche Haupt