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Germany - BGH: Neue Entwicklungen zur gesellschaftergleichen Stellung von Darlehensgebern und Stärkung der Sanierungstreuhand

Nach seiner sog. Pfandgläubiger-Entscheidung aus dem Jahr 1992 hat sich der Bundesgerichtshof in einem sehr praxisrelevanten Urteil vom 25. Juni 2020 erneut mit dem Thema der gesellschaftergleichen Stellung von Kreditgebern auseinandergesetzt und in erfreulicher Klarheit für mehr Rechtssicherheit gesorgt. Die Entscheidung lässt sich aus Darlehensgebersicht bei der Beurteilung kreditvertraglicher Auflagen gewinnbringend nutzbar machen und bietet zudem mehr Rechtssicherheit für die Ausgestaltung einer doppelseitigen Sanierungstreuhand.