Tax Alert: Grunderwerbsteuerreform bei Share Deals - Regierungsentwurf verabschiedet
Seit beinahe zwei Jahren diskutiert die Politik im Hinblick auf Share Deals eine Reform der Grunderwerbsteuer. Ende 2018 haben sich die Länderfinanzminister auf die Eckpunkte einer solchen Reform geeinigt (siehe Steuern Kompakt vom 30.11.2018). Das Bundeskabinett hat nun den vom Bundesfinanzministerium vorgelegten Regierungsentwurf verabschiedet. In materieller Hinsicht umfasst dieser, mit der Senkung der 95%-Schwelle auf 90% und der Ausdehnung der Haltefristen von 5 auf 10 beziehungsweise 15 Jahre, die bereits bekannten wesentlichen Punkte.
Der Regierungsentwurf regelt weiter die zeitliche Anwendbarkeit der neuen, verschärften Regelungen und den Übergang von den aktuellen zu den neuen Vorschriften. Danach sollen die neuen Regelungen grundsätzlich ab dem 1. Januar 2020 Anwendung finden. Allerdings gibt es von diesem Grundsatz einige Abweichungen, so dass das neue Regime teilweise auch an Transaktionen anknüpft, die vor diesem Stichtag liegen. Daher gilt es, die neuen Regelungen insbesondere bei der Steuergestaltung bereits vor dem 1. Januar 2020 zu berücksichtigen.
Der Regierungsentwurf übernimmt sowohl in materieller Hinsicht als auch mit Blick auf die Anwendungs- und Übergangsregelungen die Regelungen aus dem Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes vom 8. Mai 2019 (siehe hierzu Steuern Kompakt vom 10.05.2019).