Steuern Kompakt - 18. September 2020

Newsletter Tax Germany – Highlights:

  • FG Münster, Urteil vom 24.06.2020, 13 K 3029/18 F – § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG ist in den Fällen, in denen infolge der nachträglichen Begründung des Anteils einer Körperschaft an vorher zu Buchwerten übertragenen Wirtschaftsgütern durch entgeltliche Veräußerung keine stillen Reserven auf ein Körperschaftsteuersubjekt übergehen, teleologisch zu reduzieren.
  • FG Düsseldorf, Urteil vom 03.09.2020, 9 K 3300/18 G,F – Sondervergütungen im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG sind auch dann nach § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1a GewStG nicht in die erweiterte Kürzung einzubeziehen, wenn der betroffene Gesellschafter nicht gewerbesteuer-pflichtig ist.