FG München zu Carry Vergütungen
Mit Urteil vom 17. November 2020 (12 K 2334/18) erkennt das Finanzgericht München Carry Vergütungen als kapitaldisproportionale Gewinnverteilungsabrede an und weist die Auffassung der Finanzverwaltung, es handele sich um beschränkt abziehbaren Aufwand der Investoren, zurück.