Das UmRUG - Neue Handlungsoptionen für grenzüberschreitende Transaktionen
Mit dem Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes zur Umwandlungsrichtline zum 1. März 2023 (und entsprechender ausländischer Vorschriften) wurde erstmals ein gesetzlicher Rahmen für grenzüberschreitende Spaltungen und Sitzverlegungen innerhalb der EU geschaffen und inländische wie grenzüberschreitende Verschmelzungen erleichtert.
Dirk Horcher, Partner im Gesellschaftsrecht/M&A,erläutert die neuen Handlungsoptionen für Unternehmen, insbesondere warum die Verschmelzung börsennotierter Unternehmen nun rechtsicherer möglich ist. Er gibt eine Einschätzung der wesentlichen Neuerungen und möglicher verfahrensrechtlicher Hürden für nationale und grenzüberschreitende Umwandlungsmaßnahmen.