Images are still loading please cancel your preview and try again shortly.
Eingabehilfen

Authors: Andreas Müller, Fabian Liepe

Offengelegt sind Informationen in Due Diligence nur, wenn Käufer sie erwartbar zur Kenntnis nehmen

Der BGH hat am 15. September 2023 (Az. V ZR 77/22) entschieden, dass die Offenlegung relevanter Informationen in einem virtuellen Datenraum im Rahmen einer Due Diligence erst haftungsausschließend wirkt, wenn der Verkäufer die berechtigte Erwartung haben konnte, dass der Käufer noch vor Vertragsschluss Kenntnis der relevanten Informationen erlangt.