Verschärfung des Lobbyregistergesetzes

Neue Compliance-Pflichten für Unternehmen

Gut zwei Jahre nach Inkrafttreten des Lobbyregistergesetzes im Jahr 2022 gilt ab 1. März 2024 eine neue, umfangreich nachgeschärfte und erweiterte Fassung des Gesetzes. Bereits eingetragene Unternehmen, Verbände, Agenturen, Kommunikationsdienstleister und natürliche Personen werden erneut vor Compliance-Herausforderungen gestellt: Vorhandene Einträge müssen sämtlich ergänzt und aktualisiert werden. Zudem wird der Anwendungsbereich erweitert und bringt für einige Unternehmen eine erstmalige Registrierungspflicht mit sich.

In unserem Client Alert stellen wir die wichtigsten Änderungen des Gesetzes und erste Compliance-Maßnahmen vor, die Unternehmen jetzt ergreifen sollten.