Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV)

Welche Erleichterungen kommen im Gesellschaftsrecht?

Das vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) soll auch das Gesellschaftsrecht von unnötigen Formalien befreien und so den Zeit- und Kostenaufwand für Unternehmen reduzieren.