Neue Haftungsfallen für Insolvenzverwalter durch die Datenschutz-Grundverordnung
Literaturhinweis zur Fachpublikation von Dr. Christian Schmitt et al. in Neue Zeitschrift für Insolvenz- und Sanierungsrecht (NZI) 2018, 865
Die im Mai 2018 in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) trifft im Grunde jedes Unternehmen. In ihrem Aufsatz stellen Christian Schmitt und Benedict Heil dar, dass sich auch Insolvenzverwalter mit dem Pflichtenkanon der DSGVO auseinandersetzen müssen, da sie ab Inbesitznahme der Daten „Verantwortlicher“ im Sinne der DSGVO sind. Das bedeutet, dass der Insolvenzverwalter bei eigenen und übernommenen Datenverarbeitungsvorgängen, die nicht lediglich die Löschung der Daten betreffen, im Grundsatz sämtliche Pflichten der DSGVO erfüllen muss. Der Aufsatz gibt Tipps zum Umgang mit den entsprechenden Risiken in der Praxis.