Mehrwertsteuerbefreiung der Verwaltung von Investmentfonds
Author:
Dr. Rainer Stadler
Mehrwertsteuerbefreiung der Verwaltung von Investmentfonds
In seiner Kommentierung äußert sich Dr. Rainer Stadler u.a. Praxisfolgen der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in den verbundenen Rechtssachen C-58/20 („K“) und C-59/20 („DBAK“) gegen das Finanzamt Österreich (zuvor Finanzamt Linz) dargestellt. Dem Urteil lag die Frage nach der Anwendbarkeit der Steuerbefreiung für die Verwaltung von Sondervermögen auf Leistungen, die von Dritten an einen Fonds erbracht werden, zugrunde. Der EuGH wies den Fall zur Prüfung an das vorlegende Gericht zurück, nahm jedoch zu verschiedenen Merkmalen für die Mehrwertsteuerbefreiung Stellung.
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