Durch das Gesetz über steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-StBG) soll verhindert werden, dass sich allein durch den Brexit und ohne weiteres Zutun des Steuerpflichtigen nachteilige steuerliche Konsequenzen im Hinblick auf in der Vergangenheit verwirklichte Sachverhalte ergeben („Brexit als schädliches Ereignis“). Es ist am 29. März 2019 in Kraft getreten.
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