Das Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) sieht u.a. die Verschärfung der strafrechtlichen Verfolgung von Straftaten im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften, die Verlängerung der Steuerbefreiung von Arbeitgeber-Sonderzahlungen in Zusammenhang mit der Corona-Krise, die Einführung einer „Home Office-Pauschale“, die Lockerung der Verlustverrechnungsbeschränkungen innerhalb bestimmter Kapitaleinkünfte nach § 20 Abs. 6 EStG sowie die Umsetzung des EU-Mehrwertsteuer-Digitalpakets vor.
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