Verträge über die Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen
Author:
Mirjam Erb
Verträge über die Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen
In Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/770 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen wurden im BGB Vorschriften über Verträge über digitale Produkte und digitale Dienstleistungen eingeführt. Sie treten am 1. Januar 2022 in Kraft, finden also auf Verträge Anwendung, die ab dem 1. Januar 2022 geschlossen werden.
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