Das Zweite Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung soll die vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit seinem am 18.08.2021 veröffentlichen Beschluss vom 08.07.2021 – 1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17 (BGBl. 2021 I, S. 4303) – geforderte rückwirkende Neuregelung des Zinssatzes bei Zinsen nach § 233a der Abgabenordnung (AO) umsetzen.
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