Mit dem Inflationsausgleichsgesetz als Reaktion auf die Inflation und kalte Progression ist u.a. geplant, den Einkommensteuertarif (§ 32a EStG) durch Anhebung des darin enthaltenen Grundfreibetrags für die Jahre 2023 und 2024 zu aktualisieren. Die sog. „Reichensteuer“ soll nicht berührt werden. Zudem soll der steuerliche Kinderfreibetrag für die Jahre 2022, 2023 und 2024 angepasst und das Kindergeld für die Jahre 2023 und 2024 angehoben werden. Der Höchstbetrag für den steuerlichen Abzug von Unterhaltsleistungen wird ebenfalls angehoben.
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