Das Zukunftsfinanzierungsgesetz soll durch verschiedene steuer-, kapitalmarkt- und gesellschaftsrechtliche Maßnahmen die Modernisierung des Kapitalmarkts und die Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für Unternehmen, insbesondere Start-ups, Wachstumsunternehmen und KMU erleichtern. Aus steuerlicher Sicht ist geplant, die Förderung von Mitarbeiterbeteiligungen (§ 19a EStG, § 3 Nr. 39 EStG) praxistauglicher auszugestalten und die Verwaltung von Krediten, Kreditsicherheiten und von alternativen Investmentfonds von der Umsatzsteuerpflicht zu befreien (§ 4 Nr. 8 h UStG).
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