Ziel des Gesetzentwurfs ist die Umsetzung neuer Verwaltungsleitlinien der OECD vom 15.12.2023, welche im Schwerpunkt den CbCR-Safe-Harbour betrifft. Darüber hinaus hat sich weiterer Anpassungsbedarf im Mindeststeuergesetz – vorwiegend redaktioneller Art – ergeben.
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