Das Steuerfortentwicklungsgesetz (im Referentenentwurf noch „2. Jahressteuergesetz 2024“) sieht notwendige Entlastungen bei der Einkommensteuer, wie die Anhebung des Grundfreibetrags sowie der Freigrenzen des Solidaritätszuschlags und die Überführung der Lohnsteuerklassen III und V in das Faktorverfahren, vor. Zudem werden weitere Einzelmaßnahmen aufgegriffen die u.a. die Einführung einer Mitteilungspflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen, die Fortführung der degressiven AfA sowie die Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung betreffen.
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