Steuern Kompakt - 9. Oktober 2020

Newsletter Tax Germany – Highlights:

  • Gleich lautende Erlasse vom 22.09.2020 – Die Finanzverwaltung hält aufgrund der Entscheidungen des BFH vom 21. und 22. August 2019 nicht weiter an den gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 19. Juni 2012 sowie vom 9. Oktober 2013 zur Anwendung des § 6a GrEStG fest. 
  • BMF-Schreiben vom 05.10.2020 – Das BMF konkretisiert in seinem Schreiben zu § 8b Abs. 2 KStG die Rechtsprechung des BFH insbesondere im Hinblick auf die Voraussetzungen für den erforderlichen Veranlassungszusammenhang zwischen Veräußerungs- und Währungssicherungsgeschäft. 
  • Multilaterales Instrument (MLI) – Der Bundestag beschließt das Vertragsgesetz zur Ratifikation des MLI und nimmt den Regierungsentwurf unverändert an. 
  • Jahressteuergesetz 2020 (ATAD-Umsetzung) – Der Bundesrat folgt in seiner heute abgegebenen Stellungnahme nicht der von seinen Ausschüssen vorgeschlagenen Aufnahme der ATAD-Umsetzung im JStG 2020. 
  • Verordnung zu § 27 Abs. 15 UmwStG – Mit dem Referentenentwurf der Rechtsverordnung soll die vorübergehende Erweiterung der Acht-Monatsfrist auf zwölf Monate (§§ 9 S. 3 und 20 Abs. 6 S. 1 und 3 UmwStG) um ein weiteres Jahr verlängert werden. 
  • "Schwarze Liste" – Der ECOFIN nimmt die Cayman Islands wieder von der Liste der nicht kooperativen Länder und Gebiete für Steuerzwecke.