EuGH – Das grds. Konzept der dt. umsatzsteuerl. Organschaft ist, jedenfalls in Bezug auf Bestimmung des Organträgers als ggü. der Finanzverwaltung Handelnder, unionsrechtsmäßig +++ BFH – Bestimmung des herrschenden Unternehmens i.S. des § 6a GrEStG bei mehrstufigen Beteiligungen +++ FG Köln – Substanztest im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung bei Outsourcing +++ FG Köln – Keine einheitliche & gesonderte Feststellung der Einkünfte von Komplementären einer KGaA +++ JStG 2022 – Gesetzesbeschluss Bundestag +++ Spitzenausgleichsverlängerungsgesetz – Gesetzesbeschluss Bundestag
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