Anwendungsschreiben zum StAbwG

Das BMF hat am 14.06.2024 das finale Anwendungsschreiben zum Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG) veröffentlicht.

Das Steueroasen-Abwehrgesetz vom 25.06.2021 (BGBl. I 2021, S. 2056; hierzu Steuern Kompakt vom 11.06.2021) enthält Maßnahmen zur Abwehr von Steuervermeidungen durch Einschaltung von Steueroasen und ist am 01.07.2021 in Kraft getreten.

Das Schreiben folgt auf den Entwurf vom 30.11.2023 (siehe hierzu Steuern Kompakt vom 01.12.2023) und beinhaltet im Vergleich hierzu Ergänzungen zu einzelnen Themenbereichen, insbesondere:

  • Konkretisierung des zeitlichen Anwendungsbereiches, insb. im Hinblick auf die erstmalige Anwendung der verschärften Hinzurechnungsbesteuerung nach § 9 StAbwG und die letztmalige Anwendung bei Herausfallen eine Steuerhoheitsgebietes aus der Liste der nicht-kooperativen Steuerhoheitsgebiete;
  • Konkretisierung des Begriffs der Geschäftsbeziehung;
  • Konkretisierung der Anwendung der Regelungen auf Personengesellschaften als Steuerpflichtige i.S. des StAbwG;
  • Ergänzung der Ausführungen zur Anwendung von § 8 StAbwG (Verbot des Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzugs) und § 11 StAbwG (Versagung der Steuerbefreiung für Dividenden und Veräußerungsgewinne).

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