Inclusive Framework veröffentlicht u.a. weitere Verwaltungsleitlinien zu den GLoBE-Regelungen

Das Inclusive Framework hat am 17. Juni 2024 weitere Dokumente im Zusammenhang mit der Umsetzung der sog. Zwei-Säulen-Lösung veröffentlicht, darunter neue Verwaltungsleitlinien zu Pillar Two.

Kurz zusammengefasst: 

Die OECD hat in der vergangenen Woche weitere Dokumente zur Umsetzung der Zwei-Säulen-Lösung veröffentlicht. Hierbei handelt es sich zum einen um zusätzliche Leitlinien im Zusammenhang mit dem Bericht (en) zu Pillar One, der die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf grundlegende Marketing- und Vertriebstätigkeiten betrifft.

Zum anderen wurden weitere Verwaltungsleitlinien (en) veröffentlicht, die die Anwendung der globalen Mindeststeuer (Pillar Two) vereinfachen und veranschaulichen sollen und die u.a. die folgenden Themen behandeln:

  • In Kapitel 1 werden weitere Orientierungshilfen mit Beispielen in Bezug auf die Regelung in Art. 4.4.4 der OECD Model Rules zur Nachversteuerung von passiven latenten Steuern (Deferred Tax Liabilities) gegeben, die deren Erfassung und Nachverfolgung für multinationale Unternehmensgruppen vereinfachen sollen.
  • In Kapitel 2 wird der Umgang mit Abweichungen zwischen nach Mindeststeuer-Berechnungsregeln und nach Rechnungslegungsstandards ermittelten Bilanzwerten beschrieben.
  • Kapitel 3 behandelt die Zuordnung von grenzüberschreitenden laufenden Steuern zu Betriebsstätten bei sog. „cross-crediting“-Steuersystemen (also solchen bei denen es in Bezug auf eine Einkommensquelle ausländische Steuergutschriften geben kann, die auf eine andere Einkommensquelle in einer anderen Jurisdiktion angerechnet werden können), sodass diese im Einklang mit der Steuerentstehung steht.
  • Kapitel 4 betrifft die Zuordnung von grenzüberschreitenden latenten Steuern.
  • Kapitel 5 spezifiziert die Zuordnung von Gewinnen und Steuern in Strukturen mit transparenten Einheiten.
  • Kapitel 6 beinhaltet spezifische Aspekte des Umgangs mit Verbriefungsvehikeln (Securitization Vehicles).

Die neuen Leitlinien sollen wieder in den OECD-Kommentar zu den GloBE-Mustervorschriften eingearbeitet werden (siehe hierzu Steuern Kompakt vom 29.04.2024).

Daneben wurden Ende Mai zusätzliche Leitlinien (en) zur Auslegung des Country-by-Country Reporting veröffentlicht, die eine einheitliche Behandlung von gruppeninternen Zahlungen sicherstellen sollen, um darüber hinaus erforderliche Anpassungen im Rahmen der globalen Mindeststeuer, bei der von vornherein eine einheitliche Behandlung vorgenommen wird, zu vermeiden. 

In einem separaten Dokument (en) mit Fragen und Antworten wird ein Überblick über das Verfahren zur übergangsweisen Einordnung nationaler Regelungen der OECD-Mitgliedstaaten in die Kategorien der anerkannten nationalen Ergänzungssteuern (Qualified Domestic Minimum Top-up Tax), der anerkannten Primärergänzungssteuern (Qualified Income Inclusion Rule) und der Sekundärergänzungssteuern (Undertaxed Profit Rule) dargestellt. Hintergrund dessen sind die GloBE-Regeln, die eine Reihenfolge der Anwendung der genannten Kategorien der Ergänzungssteuern beinhalten, um zu verhindern, dass ein Land eine zusätzliche Steuer auf die niedrig besteuerten Gewinne eines multinationalen Unternehmens erhebt, obwohl diese Gewinne bereits in einem anderen Land nach „qualifizierten“ Regeln zusätzlich besteuert wurden. Das nun geschaffene vorläufige Verfahren soll den Ländern die Gewissheit geben, dass ihre Vorschriften während eines Übergangszeitraums, in dem eine umfassende Überprüfung der Rechtsvorschriften stattfindet, von anderen Ländern als qualifiziert anerkannt werden, und multinationalen Unternehmen Klarheit darüber verschaffen, welches Regime in welchem Land zur Anwendung kommt.

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