BFH – Eine atypisch stille Beteiligung an einer GmbH steht der Anerkennung einer ertragsteuerlichen Organschaft zu dieser Gesellschaft als Organgesellschaft nicht entgegen +++ BFH – Der Formwechsel einer Kapitalgesellschaft, deren Anteile im Rahmen eines qualifizierten Anteilsaustauschs in eine andere Kapitalgesellschaft eingebracht worden sind, in eine Personengesellschaft führt zu einer Realisierung des Einbringungsgewinns II, wenn der Formwechsel innerhalb von sieben Jahren nach dem Einbringungszeitpunkt erfolgt
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