BFH – Bei doppelstöckigen Personengesellschaften ist der Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an der Oberpersonengesellschaft einheitlich dem Gewerbeertrag der Obergesellschaft zuzurechnen +++ FG Köln – Die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ist auch dann zu versagen, wenn der Grundbesitz mittelbar über eine atypisch stille Gesellschaft dem Gewerbebetrieb eines Gesellschafters dient +++ Investitionssofortprogramm – Der Bundesrat hat dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland zugestimmt
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