Germany - Regulatorisches Frühstück: Algo Governance: Was bei der Anwendung künstlicher Intelligenz aufsichtsrechtlich zu berücksichtigen ist
Der Vortrag zum Thema "Algo Governance: Was bei der Anwendung künstlicher Intelligenz aufsichtsrechtlich zu berücksichtigen ist" wurde von Dr. Andreas Dehio und Dr. Florian Reul im Rahmen der Mandantenveranstaltung "Regulatorisches Frühstück" am 12. Dezember 2018 in Frankfurt gehalten.
Der zunehmende Einsatz von selbstlernenden Systemen und künstlicher Intelligenz macht auch vor der Finanzindustrie nicht halt und verspricht, einer der maßgeblichen Faktoren für den zukünftigen Unternehmenserfolg zu werden. Dementsprechend haben auch die ersten Aufsichtsbehörden damit begonnen, sich intensiver mit den möglichen Implikationen für Regulierung und Aufsicht auseinanderzusetzen: Welche Anforderungen sind an die bankinternen Governance-Strukturen zu stellen? Wie lassen sich selbstlernende Systeme effizient überwachen? Welche Konsequenzen hat diese Technologie für das Anforderungsprofil der Geschäftsleitung? Was bedeutet sie für die Finanzstabilität und den Verbraucherschutz? Es wurde eine erste Einordnung dieser und weiterer Fragestellungen vorgenommen und ein Blick auf die sich abzeichnenden Herausforderungen bei einem Einsatz dieser Technologie im regulierten Umfeld geworfen.
Die Präsentation zum Vortrag finden Sie hier.
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