Germany - Gesellschaftsrechtliches Frühstück zum Thema „Neueste Rechtsprechung zu M&A – Praxis und vertragliche Gestaltung“, 26. September 2019 in Berlin
Gesellschaftsrechtliches Frühstück: "Neueste Rechtsprechung zu M&A – Praxis und vertragliche Gestaltung"Wir laden Sie herzlich zu unserem Gesellschaftsrechtlichen Frühstück am 26. September 2019 in Berlin ein. Die Dokumentation von M&A Transaktionen unterliegt im Wesentlichen der Vertragsfreiheit und es existieren deshalb im Grundsatz weitreichende Gestaltungsräume der Beteiligten. Gleichwohl hat die obergerichtliche Rechtsprechung in einigen Leitentscheidungen den Rechtsrahmen für M&A-Transaktionen entscheidend mitgestaltet und die Kenntnis dieser Entscheidungen ist wichtig, um die eigene Verhandlungsposition sowohl unter rechtlichen als auch wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu optimieren. So hat der BGH beispielsweise jüngst, in einer vielbeachteten Entscheidung, der analogen Anwendung von § 179a AktG auf die GmbH eine Absage erteilt. Diese und andere aktuelle Leitentscheidungen möchten wir Ihnen im Rahmen unserer Veranstaltungsreihe nähe bringen, um Sie optimal auf Ihre nächste M&A Verhandlung vorzubereiten.
Wir freuen uns über Ihre Anmeldung über dies en Link. Ihr Linklaters Team
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Linklaters übernimmt die Pauschalversteuerung gem. § 37b EStG. |