Webinar | Pillar 2 und Fonds
Bei der Auflegung und Strukturierung von Fonds und ihrer Investments werden künftig auch die Auswirkungen der Mindestbesteuerung eine erhebliche Rolle spielen, z.B., ob ein Fonds oberste Muttergesellschaft und von der Mindeststeuer befreit ist, oder ob ein Fonds selbst Bestandteil einer Mindeststeuergruppe ist. Aufgrund der praktischen Relevanz dieser Fragen – das BMF hat am 17. März 2023 einen Diskussionsentwurf zur Umsetzung der Mindeststeuer in Deutschland vorgelegt, der bis Ende des Jahres 2023 umgesetzt werden muss – haben wir Ihnen einen Überblick aus derzeitiger Luxemburger und deutscher Perspektive gegeben, welche Auswirkungen auf Pillar 2 sich künftig bei der Auflegung und Strukturierung von Fonds ergeben. Insbesondere haben wir nachfolgende Themen mit Ihnen besprochen:
- Was ist ein Investmentvehikel, und welche Voraussetzungen müssen für die Befreiung von der Mindestbesteuerung erfüllt sein?
- Was sind Investmenteinheiten?
- Wann muss ein Fonds als oberste Muttergesellschaft qualifiziert werden und wann als Bestandteil einer Mindeststeuergruppe?
- Welche besonderen Regeln greifen, wenn ein Fonds Bestandteil einer Mindeststeuergruppe ist?
Referenten:
Danièle Buchler, Partner, Linklaters Luxemburg
Dr. Ulrich Johann, Counsel, Linklaters Frankfurt