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Germany - Corporate / M&A kompakt - 16. April 2020

Newsletter des Fachbereichs Mainstream Corporate Germany:

  • BGH: Grundstücksübertragung nur vor einem deutschen Notar möglich.
  • OLG München: Mitbestimmungsregelung beim SE-Formwechsel grundsätzlich vom Soll-Zustand in der Gründungsgesellschaft abhängig.
  • Erleichterungen für Unternehmen bezüglich der Fristen für die Finanzberichterstattung.
  • Bundesregierung plant Erleichterungen für Beschlussfassungen von Betriebsräten.
  • Einführung von KfW-Schnellkrediten.
  • Zusätzliche Guidance des Stimmrechtsberaters ISS zur Berücksichtigung der Covid-19-Pandemie.