Germany - Corporate / M&A kompakt - 16. April 2020
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Newsletter des Fachbereichs Mainstream Corporate Germany:
BGH: Grundstücksübertragung nur vor einem deutschen Notar möglich.
OLG München: Mitbestimmungsregelung beim SE-Formwechsel grundsätzlich vom Soll-Zustand in der Gründungsgesellschaft abhängig.
Erleichterungen für Unternehmen bezüglich der Fristen für die Finanzberichterstattung.
Bundesregierung plant Erleichterungen für Beschlussfassungen von Betriebsräten.
Einführung von KfW-Schnellkrediten.
Zusätzliche Guidance des Stimmrechtsberaters ISS zur Berücksichtigung der Covid-19-Pandemie.
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