Germany - Die zentrale Verwahrung und Verwaltung von Finanzkontrakten gem 43 SAG
Germany - Die zentrale Verwahrung und Verwaltung von Finanzkontrakten gemäß § 43 SAG
Am 5. November 2015 wurde das Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz – AbwMechG) im Bundesgesetzblatt verkündet.
Das AbwMechG ändert mit Wirkung zum 6. November 2015 das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) ab. Wie bereits im Referentenentwurf vorgesehen, wurde mit § 60a SAG eine Regelung zur vertraglichen Anerkennung der vorübergehenden Aussetzung vo
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